Dienstleistung
Gesundheit ist nicht nur ein hoher individueller Wert, sondern auch von erheblicher Bedeutung für das Unternehmen.
In Zeiten worin Kosteneinsparungen die Konkurrenzposition Aufrecht halten soll, sind die Anforderungen an die Mitarbeiter stark gewachsen. Mitarbeiterausfall gefährdet die Produktionskontinuität und damit das Existenzrecht des Unternehmens.
Gesunde, motivierte und gut ausgebildete Mitarbeiter(innen) werden damit zu einem sehr wichtigen Pfeiler im Unternehmen.
Arets-Ergonomie unterstütz Unternehmen in Sachen pro-aktive betriebliche Gesundheitsförderung und die Gestaltung ein erfolgreiches betriebliches Gesundheits-Management-System (BGM).
Ein erfolgreiches betriebliches gesundheits-Management-System (BGM) kennzeichnet sich durch eine kontinuierliche Analyse der Risiken im Unternehmen und einen pro-aktive Einsatz von Maßnahmen um Risiken zu vermeiden oder zu beheben. Einen externen Partner kann diese Analyse zusammen mit dem Unternehmen durchführen und das Unternehmen beraten welche Maßnahmen erfolgreich sein können und diese eventuell durchführen. Diese Maßnahmen beziehen sich immer auf 3 verschiedene Ebenen; technische Änderungen, organisatorische Änderungen und/oder persönliche Änderungen.
Wichtig! Der Staat unterstütz Sie als Unternehmen bei der betriebliche Gesundheitsförderung!
Mit dem Jahressteurgesetz 2009 §3 Nr. 34 EStG sollen Präventionen und betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt werden.
Bisher waren Gesundheitsdienstleistungen des Arbeitsgebers nur dann Steuerfrei, wenn diese im "überwiegenden betrieblichen Eigeninteresse" waren.
Jetzt können vom Arbeitgeber bis zu 500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei für Gesundheitsdienstleistungen gezahlt werden, wenn die Maßnahmen dabei hinsichtlich Qualität und Zielsetzung den Anforderungen des §20 SGB V des Päventionsleitfaden der gesetzlichen Krankenkassen entsprechen. Eine Überprüfung des eigenbetrieblichen Interesses entfällt.
Kurse (zum Beispiel: die Arbeitsplatzspezifische Rückenschule) die Arets-Ergonomie anbietet entsprechen die Anforderungen des §20 SGB V. Auch Kurse die in Zusammenarbeit mit Partnern angeboten werden entsprechen diese Anforderungen.
Allgemein gilt diese Befreung für 4 Handlungsfelder
- Bewegung (Rückenschule)
- Ernähung
- Stress
- Sucht.
Wir beraten Ihnen gerne über die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen.
























