Zuschüsse bei (drohender) Arbeitsunfähigkeit
Personen, die über ein ihre Erwerbsfähigkeit einschränkendes oder gefährdendes Leiden verfügen, können von Zuschüsse für ergonomische Produkte (Arbeitsstuhl, Steh-Sitz-Möbel, Tastatur, Maus usw.) profitieren.
Einen Antrag auf Bezuschussung kann nahezu jeder im Büro Tätige stellen, es gibt wohl einige Voraussetzungen. Um einen Zuschuss bewilligt zu bekommen, müssen folgende Grundbedingungen erfüllt sein.
- Der Antragsteller muss eine ärztlich nachgewiesene Gesundheitsbeeinträchtigung haben, die seine Erwerbsfähigkeit gefährdet. In der Regel bekommt man dieses Attest beim Facharzt, im Krankenhaus oder in der Rehaklinik.
- Das angeforderte Produkt muss die Erwerbsfähigkeit laut ärztlichem Urteil wesentlich verbessern oder wiederherstellen.
- Der Antragsteller muss zumindest in sechs Kalendermonate der letzten zwei Jahre Beitragszahlungen zur Rentenversicherung geleistet haben. In Total müssen insgesamt 15 Beitragsjahre nachgewiesen werden.
Wenn Sie diese Grundbedingungen erfüllen, dann ist die Deutsche Rentenversicherung Ihr Ansprechpartner. Haben Sie insgesamt weniger als 15 Beitragsjahre zur DRV, dann ist es möglich dass das Arbeitsamt Ihr Ansprechpartner ist.
Bei der DRV benötigen Sie zunächst die vollständig ausgefüllten Formulare G100, G130 G3004/3005, G1206 und G3143
G100 = Rehabilitationsantrag
G130 = Anlage zur G100
G3004/3005 +G1206 = das ärztliche Befundbericht + Honorarabrechnung für den ärztlichen Befundbericht.
G3143 = Nur nötig wenn ein Bürostuhl Bestandteil ihres Antrags ist.
Klicken Sie auf dem Formularnummer um das Formular als PDF-Datei zu öffnen.
Die DRV bezuschusst Bürodrehstühle mit bis zu 435 Euro, Steh-Sitz Tische mit bis zu ca. 1200 Euro und andere technische Hilfsmitteln wie Tastatur oder PC Maus bis zu 100%.
Bei einem erfolgreichen Antrag entstehen keine Kosten für den Antragsteller. Planen Sie nur ausreichend Zeit um den Antrag zu stellen.
Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.
























